Wie beantrage ich einen Probetag?
Schüler ab der 8. Schulstufe dürfen laut Schulunterrichtsgesetz pro Schuljahr fünf Schnuppertage während der Unterrichtszeit absolvieren und nach erfolgter Genehmigung durch die Schule an diesen Tagen dem Unterricht fernbleiben. Voraussetzung ist, dass du dich rechtzeitig bei deinem Klassenvorstand meldest und die Freistellung für den Probetag beantragst. Erkundige dich bei deinem Klassenvorstand, ob deine Schule ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Freistellung für deinen Schnuppertag bereitstellt. Falls nicht, kannst du das Formular der Wirtschaftskammer verwenden.
Außerdem gibt es für Schüler noch die Möglichkeit Schnuppertage außerhalb der Unterrichtszeit zu organisieren. Diese Variante fällt nicht in die Zuständigkeit der Schule und ist eine privatrechtliche Vereinbarung zwischenden Eltern und dem Betrieb, in dem du deinen Probetag absolvierst. Auch hierfür stellt die Wirtschaftskammer eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dir bzw. deinen Erziehungsberechtigten zur Verfügung.
Generell gilt, dass pro Betrieb nicht mehr als 5 Tage geschnuppert werden darf. Solltest du jedoch in mehreren Betrieben Probetage absolvieren, so darf der Zeitraum der Berufsorientierung aus Gründen der gesetzlichen Unfallversicherung insgesamt 15 Schnuppertage pro Kalenderjahr nicht übersteigen.
Bin ich während dem Probetag versichert?
Als Schüler bist du im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung versichert. Das bedeutet, Schüler und Schülerinnen sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (siehe ASVG § 175 Abs. 5) bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (kurz AUVA) unfallversichert und müssen nicht bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Dieser Versicherungsschutz bleibt sowohl bei Berufsschnuppertagen während als auch außerhalb der Unterrichtszeit aufrecht. Es entstehen somit keine Versicherungsgebühren.
Hast du deine Schulpflicht bereits abgeschlossen und besuchst du keine Schule mehr, so kannst du selbstverständlich trotzdem einen Probetag absolvieren. In diesem Fall erkundige dich direkt beim jeweiligen Unternehmen bzgl. Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung.
Was erwartet mich an meinem Probetag?
Ein Probetag zeigt dir im Regelfall ein realistisches Bild des Berufes und des jeweiligen Betriebes. Durch Zusehen, Fragen stellen und Ausprobieren einfacher, ungefährlicher Tätigkeiten lernst du den Arbeitsalltag kennen. Eine Eingliederung in den Arbeitsprozess als Ersatz oder Entlastung eines Mitarbeiters des Betriebes ist dabei nicht zulässig.
Deine Aufsichtsperson im Betrieb wird dich zu Beginn des Schnuppertages auf etwaige relevante Rechtsvorschriften, wie zB jugendschutzrechtliche Bestimmungen, Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und arbeitshygienische Vorschriften, hinweisen. Alle Arbeits-, Sicherheits-, Hygiene- und Kleidungsvorschriften, die im Betrieb gelten, sind von dir unbedingt einzuhalten.
Wie verhalte ich mich am Probetag?
Ein Probetag erleichtert nicht nur die Entscheidung für einen Lehrberuf. Auch Schüler, die eine weiterführende Schule besuchen, erhalten durch einen Schnuppertag die Möglichkeit, verschiedene Berufe und die Arbeitswelt besser kennen zu lernen.